Will ein König seine Fürsten benennen?

Immer wieder kommt es zu Diskussionen, ob die Position des Landrates auch bei uns in Baden-Württemberg nicht durch Direktwahl besetzt werden sollte. Ich meine ja. Warum? Ein kleines Praxisbeispiel:

In meiner Regionalzeitung GEA wird letzte Woche ein Artikel gebracht, in der Kindern die Funktion des Landrates so erklärt wird: „Der Landkreis ist ein Königsreich und er ist der König“. Der Landrat, den ich eigentlich sehr schätze, lächelt laut Berichterstattung milde dazu. Nun, man könnte sagen, es stimmt ja auch. Denn ein König wurde nicht vom Volk gewählt, ein Landrat wird letztlich auch nur von Kreisräten gewählt.

Der zweite Teil: Am Montag schlag ich dieselbe Zeitung wieder auf und dann ist da im Eninger Teil ein riesiger Artikel, dass der Vorsitzende des Musikvereins einen Preis entgegennimmt. Mittendrin auf dem Foto und hochoffiziell Hände schüttelnd: Der Landrat. So weit so gut. Mehr als pikant ist allerdings, dass dieser Musikvereinsvorsitzende tatsächlich einer von zwei aussichtsreichen Bewerbern für die Bürgermeisterwahl ist.

Das macht die Sache pikant: Entweder hat der Landrat beschlossen, sich in den Bürgermeisterwahlkampf einzumischen, oder er hat es schlicht nicht erkannt, was er da tut. Beides ein Argument für die Direktwahl. Denn wenn der König denkt, er könne sich Fürsten (respektive Bürgermeister) ziehen, dann sollte er diesen Anspruch nur erheben, wenn er direkt gewählt ist. Oder er hat es verkannt, welcher politischer Sprengstoff in der Sache steht. Dann fragt man sich, ob wir einen politischen Dilettanten an der Spitze der Landkreisverwaltung haben. Auch hier spricht alles für eine Direktwahl.

Meint
Sebastian Weigle

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.